IKONIC – KAUFBEDINGUNGEN
EINLEITUNG
Diese Bedingungen legen die vollständigen Bedingungen fest, zu denen Ikonic zugestimmt hat, Waren und/oder Dienstleistungen vom Lieferanten zu erwerben, und gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Bedingungen, einschließlich aller anderen Bedingungen, die der Lieferant anwenden möchte, sei es durch die Verwendung von Standardformularen oder anderweitig.
Diese Kaufbedingungen gelten für Ikonic Technology Ltd (co# 06752963) sowie für alle Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen, einschließlich Ikonic Technology (Europa) BV (co# 76055760) und Ikonic Technology Europe GmbH (co# HRB16124). Ikonic bezeichnet Ikonic Technology Limited, das in England und Wales mit der Firmennummer 06752963 registriert ist, sowie alle seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (einschließlich der oben genannten Unternehmen).
- Definitionen und Interpretation
- In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter folgende Bedeutungen: Bedingungen bedeuten diese Bedingungen und Bedingungen; Vertrag bezeichnet einen Vertrag zwischen Ikonic und dem Lieferanten über den Verkauf und Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen (sofern zutreffend), der unter den folgenden Bedingungen abgeschlossen wird und nach Annahme eines Auftrags gemäß Klausel 3 in Kraft tritt; Lieferung bedeutet das Datum, an dem der Lieferant die Lieferung der Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen (je nach Anwendbarkeit) gemäß diesen Bedingungen abschließt; Güter bedeutet die Güter, wie sie in jeder Ordnung beschrieben sind; Ikonic bedeutet Ikonic Technology Limited, das in England und Wales mit der Firmennummer 06752963 registriert ist, sowie alle seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (einschließlich der oben genannten Unternehmen); Bestellung bedeutet Ikonics Bestellung für jegliche Waren oder Dienstleistungen, wie sie in einer von Ikonic dem Lieferanten von Zeit zu Zeit ausgegebenen Bestellung festgelegt sind, in einer schriftlichen Annahme, die Ikonic dem Lieferanten ein vom Lieferanten vorgelegtes Angebot ausstellt (wobei jedoch zur Vermeidung des Zweifels die Annahme jeglicher Bedingungen und Konditionen ausgeschlossen sind, die der Lieferant in einem solchen Angebot angeblich angewendet haben könnte); oder in jeder anderen schriftlichen Anfrage nach Waren oder Dienstleistungen, die von Ikonic dem Lieferanten von Zeit zu Zeit ausgestellt wird; Dienstleistungen bezeichnet die Dienste, wie sie in jedem Befehl beschrieben sind; Spezifikation bezeichnet jede Spezifikation für Waren oder Dienstleistungen, die von Ikonic an den Lieferanten ausgestellt wird; zwischen Ikonic und dem Lieferanten schriftlich vereinbart; und, soweit es nicht im Widerspruch zu den oben genannten oder diesen Bedingungen steht, jegliche vom Lieferanten bereitgestellten oder bereitgestellten Spezifikationen an Ikonic; und Lieferant bedeutet die Person oder das Unternehmen, von dem Ikonic die Waren und/oder Dienstleistungen kauft.
- In diesen Bedingungen und jedem Vertrag werden Überschriften nur der Bequemlichkeit halber eingefügt und dürfen die Auslegung oder Auslegung nicht beeinflussen; Verweise auf Klauseln beziehen sich auf die Klauseln dieser Bedingungen; Wörter, die den Singular bezeichnen, sollen den Plural enthalten und umgekehrt; Wörter, die ein beliebiges Geschlecht bezeichnen, sollen alle Geschlechter umfassen; Jeder Verweis auf ein Gesetz, Gesetz, eine gesetzliche Bestimmung, ein gesetzliches Instrument, eine Direktive, nachgeordnete Gesetzgebung, einen Verhaltenskodex oder eine Richtlinie ist als Verweis auf dasselbe auszulegen, das von Zeit zu Zeit geändert, zusammengefasst, geändert, erweitert, neu verabschiedet oder ersetzt werden kann; und die Verwendung von Wörtern wie “include”, “including” und “inparticular” schränkt nicht die Allgemeingültigkeit vorhergehender oder nachfolgender Wörter ein, die nicht als erschöpfend gedacht sind.
- Vertragsbasis
- Diese Bedingungen gelten für jeden Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Lieferant auferlegen oder einbinden will oder die anderweitig durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.
- Jede Bestellung stellt ein Angebot von Ikonic dar, die betreffenden Waren oder Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen zu erwerben.
- Jede Bestellung gilt als angenommen am früheren von: der Lieferant gibt eine schriftliche Annahme der Bestellung ab (die der Lieferant innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der betreffenden Bestellung überbringen muss); und der Lieferant eine Handlung vollbringt, die mit der Erfüllung des Auftrags vereinbar ist, woraufhin ein Vertrag in Kraft tritt.
- Waren und Dienstleistungen
- Als Bedingung jedes Vertrags garantiert der Lieferant, dass die betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen: (a) ihrer Beschreibung und jeglicher Spezifikation entsprechen (und nach Annahme einer Bestellung darf der Lieferant ohne schriftliche Zustimmung von Ikonic keine Änderungen an irgendeiner Spezifikation vornehmen); (b) von zufriedenstellender Qualität (im Sinne des Sale of Goods Act 1979) und für jeden vom Lieferanten bereitgestellten oder von Ikonic ausdrücklich oder stillschweigend bekanntgegebenen Zweck geeignet sind; in dieser Hinsicht verlässt sich Ikonic auf die Kompetenz und das Urteilsvermögen des Lieferanten; (c) hergestellt und ausgeführt werden gemäß einem der Qualitätssysteme, Produktionssysteme oder anderen von Zeit zu Zeit geltenden Verfahren, die dem Lieferanten gemeldet werden, und in jedem Fall mit aller angemessenen Kompetenz, Sorgfalt und Sorgfalt; (d) von einem Zertifikat begleitet werden, das ihr Herkunftsland angibt, wo dies von Ikonic angefordert wird, damit Ikonic überprüfen kann, wo diese Waren ursprünglich hergestellt wurden und welche entsprechenden Originalgerätehersteller gelten; (e) frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern zu sein und dies für 12 Monate nach der Auslieferung zu bleiben; (f) Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften, Kodizen, Leitlinien (von Regulierungs- und Beratungsstellen, ob verpflichtend oder nicht), internationalen und nationalen Standards, Branchensystemen und Sanktionen, die die Qualität, Sicherheit, Herstellung, Leistung, Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung, Handhabung, Lieferung und Verkauf der Waren und/oder die Erbringung der Dienstleistungen (je nach Anwendbarkeit) betreffen, die im Vereinigten Königreich und dem Europäischen Wirtschaftsraum sowie in anderen Regionen, die Ikonic besitzt, gelten dem Lieferanten mitgeteilt, dass die Waren und Dienstleistungen von Zeit zu Zeit geliefert werden; (g) keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, und wenn die Waren nicht vom Lieferanten hergestellt werden, garantiert der Lieferant, dass die Waren den vom Hersteller der Waren gewährten Garantien und/oder Garantien entsprechen; und (h) Halte die Richtlinien und Verfahren von Ikonic (soweit zutreffend) ein, wie sie von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Ikonics Gesundheits- und Sicherheitspolitik, Anti-Sklaverei-Menschenhandel-Politik, Cookie-Richtlinie, Anti-Bestechungs-Politik, DSGVO-Compliance-Richtlinie, Datenaufbewahrungspolitik, Chancengleichheitspolitik, Informations- und Kommunikationssysteme, Geschäftskontinuität, Qualitätssicherungspolitik, Whistleblowing-Politik, Modern Sklaverei-Politik, Umweltpolitik, Richtlinie zur unternehmerischen sozialen Verantwortung, Richtlinien zum Beschwerdeverfahren. Kopien solcher Richtlinien werden dem Lieferanten auf schriftliche Anfrage angemessen zur Verfügung gestellt.
- Zu jedem Zeitpunkt vor Abschluss der Lieferung/Ausführung von Waren oder Dienstleistungen kann Ikonic schriftlich Änderungen an seinen Anforderungen vornehmen (einschließlich jeder Spezifikation, Liefer-/Leistungszeitpunkt oder Menge), und der Lieferant muss diese Änderungen so einhalten, als wären sie ursprünglich in der einschlägigen Bestellung festgelegt. Wenn solche Änderungen zu einer Erhöhung der direkten Kosten des Lieferanten oder der für die Leistung benötigten Zeit führen würden, muss eine gerechte Anpassung der Bedingungen des geltenden Vertrags vorgenommen werden, vorausgesetzt, der Lieferant informiert Ikonic über die geforderten Anpassungen vor der Durchführung der von Ikonic gewünschten Änderungen und diese Anpassungen werden schriftlich von Ikonic genehmigt.
- Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus jedem Vertrag; der Lieferant muss jederzeit: (a) alle Lizenzen, Genehmigungen, Genehmigungen, Zustimmungen und Genehmigungen erhalten, die er zur rechtmäßigen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus jedem Vertrag benötigt; (b) die Dienstleistungen gemäß bewährter Branchenpraktik zu erbringen; (c) geeignete Geschäftskontinuitätsverfahren und -regelungen aufrechterhalten, um die Kontinuität der Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen jedes Vertrags sicherzustellen; (d) sicherzustellen, dass dies den Ruf von Ikonic, Ikonics Gruppe oder Kunden nicht schädigt; (e) sicherzustellen, dass alle schriftlichen Informationen und Materialien, die es Ikonic zur Verfügung stellt, korrekt sind oder waren, als sie gegeben wurden, und in allen wesentlichen Aspekten korrekt und umfassend bleiben; (f) die vollständige Zusammenarbeit mit allen Regulierungsbehörden, soweit anwendbar; (g) sicherstellen, dass es ISO 27001 für das Informationssicherheitsmanagement, ISO 9000 für das Qualitätsmanagement und ISO 14000 für das Umweltmanagement oder deren Äquivalent erhalten hat und diese Zertifizierungsanforderungen jederzeit einhält und aufrechterhält; und (h) Halten Sie sich von Zeit zu Zeit an alle geltenden Gesetze.
- Ikonic hat das Recht, Waren jederzeit vor der Lieferung zu inspizieren und zu testen. Wenn Ikonic nach einer solchen Inspektion oder Prüfung der Ansicht ist, dass die Waren nicht Klausel 3 entsprechen oder wahrscheinlich nicht konform werden, informiert Ikonic den Lieferanten, und der Lieferant ergreift umgehend die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Compliance, und Ikonic hat das Recht, weitere Inspektionen und Tests durchzuführen, nachdem der Lieferant seine Abhilfemaßnahmen durchgeführt hat.
- Ungeachtet jeder Inspektion oder Prüfung gemäß Klausel 5 bleibt der Lieferant jederzeit voll verantwortlich für die Waren, und jede solche Inspektion oder Prüfung darf die Verpflichtungen des Lieferanten aus irgendeinem Vertrag nicht verringern oder anderweitig beeinflussen.
- Lieferung/Leistung
- Der Lieferant stellt sicher, dass: (a) Waren werden gemäß allen Anforderungen der Spezifikation oder des Auftrags verpackt und gekennzeichnet und mindestens gemäß allen geltenden gesetzlichen Anforderungen und so, dass sie ihr Ziel in gutem Zustand erreichen können; (b) jede Lieferung der Waren wird von einem Lieferschein begleitet, der das Datum der Bestellung, die von Ikonic bereitgestellte Bestellnummer (falls vorhanden), Typ und Menge der Waren (einschließlich der Codenummer, falls zutreffend), spezielle Lageranweisungen (falls vorhanden) und, falls die Waren in Raten geliefert werden, anzeigt, der ausstehende Restbetrag der noch zu liefernden Güter; und (c) wenn der Lieferant von Ikonic verlangt, jegliches Verpackungsmaterial an den Lieferanten zurückzugeben, ist dies auf dem Lieferschein klar angegeben. Jegliches solches Verpackungsmaterial wird dem Lieferanten auf Kosten und Risiko des Lieferanten zurückgegeben.
- Der Lieferant liefert Waren und/oder erbringt Dienstleistungen (sofern zutreffend): (a) am im Auftrag angegebenen Datum oder, falls kein solches Datum angegeben ist, innerhalb der von Ikonic geforderten angemessenen Frist (wobei der Zeitpunkt der Lieferung/Erfüllung entscheidend ist); (b) an oder am Ort, wie im Auftrag festgelegt, oder anderweitig wie von Ikonic vor Lieferung oder Ausführung (dem “Specified Location“) angewiesen; und (c) während der regulären Geschäftszeiten von Ikonic oder anderweitig wie von Ikonic angewiesen.
- Die Lieferung der Waren erfolgt DDP (Delivery Duty Paid – Incoterms 2010) an den angegebenen Ort und erfolgt nach Abschluss der sicheren Entladung der Waren am angegebenen Ort durch den Lieferanten. Die Erfüllung jeglicher Dienstleistungen erfolgt erledigt, sobald der Lieferant alle Aktivitäten, die die betreffenden Dienstleistungen ausmachen, erfolgreich abgeschlossen hat.
- Der Lieferant darf keine Waren liefern oder Dienstleistungen in Raten erbringen, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ikonic. Wenn vereinbart ist, dass Waren oder Dienstleistungen in Raten geliefert oder erbracht werden, müssen diese in Rechnung gestellt und separat bezahlt werden. Das Versäumnis des Lieferanten, eine einzelne Rate rechtzeitig oder anderweitig gemäß dem geltenden Vertrag zu erbringen oder zu leisten, berechtigt Ikonic jedoch zu den in Klausel 5 festgelegten oder erwähnten Rechtsbehelfen.
- Heilmittel
- Wenn Waren nicht geliefert oder Dienstleistungen nicht zum fälligen Datum erbracht werden oder nicht sonst allen Anforderungen des geltenden Vertrags entsprechen, dann hat Ikonic, ohne weitere Rechte oder Rechtsbehelfe einzuschränken, Anspruch auf eines oder mehrere der folgenden Rechtsbehelfe, unabhängig davon, ob es die betreffenden Waren oder Dienstleistungen angenommen hat oder nicht: (a) den anwendbaren Vertrag und (nach Ermessen von Ikonic) alle weiteren ausstehenden Verträge zu beenden; (b) die Waren oder Dienstleistungen (ganz oder teilweise) abzulehnen und im Falle der Waren diese auf eigene Gefahr und Kosten des Lieferanten an den Lieferanten zurückzugeben oder den Lieferanten zur Einholung zu verlangen; in diesem Fall muss der Lieferant auf eigene Kosten innerhalb von 5 Tagen einziehen; (c) den Lieferanten dazu zu verpflichten, die abgelehnten Waren oder Dienstleistungen (und diese Bedingungen gelten für reparierte oder Ersatzwaren oder wiedererbrachte Dienstleistungen) zu reparieren, zu ersetzen oder erneut auszuführen) oder eine vollständige Rückerstattung des Preises der abgelehnten Waren oder Dienstleistungen zu gewähren; (d) die Annahme jeglicher späterer Lieferung der Waren oder Dienstleistungen (einschließlich der Lieferung ausstehender Raten), die der Lieferant zu leisten versucht, verweigert; (e) um vom Lieferanten alle Kosten zurückzufordern, die Ikonic bei der Beschaffung von Ersatzwaren oder -dienstleistungen von Dritten entstanden ist; und/oder (f) Schadensersatz für alle sonstigen Kosten, Verluste oder von Ikonic entstandenen Kosten, die in irgendeiner Weise auf das Versäumnis des Lieferanten zurückzuführen sind, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
- Der Lieferant hält Ikonic auf Verlangen vollständig entschädigt gegen alle Kosten, Ausgaben, Schäden und Verluste (unabhängig von direkten oder indirekten), einschließlich etwaiger Zinsen, Strafen sowie Rechts- und anderen beruflichen Gebühren und Ausgaben, die Ikonic infolge oder im Zusammenhang mit: (a) jegliche Klage gegen Ikonic wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der geistigen Eigentumsrechte oder anderer Rechte eines Dritten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung oder Nutzung der Waren oder Dienstleistungen ergeben; und/oder (b) jegliche Ansprüche gegen Ikonic durch eine dritte Partei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren oder der Leistung der Dienstleistungen ergibt, soweit diese Forderung aus dem Verstoß, der fahrlässigen Leistung, dem Versäumnis oder der Verzögerung bei der Erfüllung eines Vertrags durch den Lieferanten, seine Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer resultiert.
- Die Rechte und Rechtsmittel von Ikonic nach diesen Bedingungen kommen zusätzlich zu den durch Gesetz und Gewohnheitsrecht stillschweigenden Rechten und Rechtsbehelfen hinzu.
- Diese Klausel 5 überlebt Ablauf oder Beendigung aus welchem Grund auch immer eines Vertrags.
- Titel und Risiko
- Titel und Risiko an jeglichen Waren gehen nach Abschluss der Lieferung auf Ikonic über, es sei denn, Ikonic hat für Waren im Voraus bezahlt; in diesem Fall geht der Titel (aber kein Risiko) bei Zahlung der betreffenden Waren auf Ikonic über.
- Preis und Vergütung
- Der Preis für Waren und Dienstleistungen entspricht dem im Auftrag festgelegten Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, dem Preis, der in der veröffentlichten Preisliste des Lieferanten gilt, der zum Zeitpunkt der Annahme der Ikonic-Bestellung gemäß Klausel 3 gilt, oder falls niedriger, dem veröffentlichten Listenpreis des Lieferanten zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren oder der Leistung der Dienstleistung. Die Preise sind als Lieferabgabe gemäß Incoterms 2000 angegeben.
- Die Preise werden ohne Mehrwertsteuer angegeben, jedoch einschließlich aller sonstigen Kosten und Gebühren, die dem Lieferanten im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen und sonstigen bei der Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen entstehen können, einschließlich Kosten für Verpackung, Lieferung, Einfuhrzölle, Abgaben, Zollgebühren, andere anfallende Steuern, Versicherung und Gütertransport.
- Der Lieferant kann Ikonic zu jedem Zeitpunkt nach Abschluss gemäß Klausel 3 der Lieferung/Leistung eine Rechnung für Waren und Dienstleistungen abrechnen und stellt sicher, dass jede Rechnung alle von Ikonic bereitgestellten Bestellnummern angibt. Ikonic zahlt korrekt eingereichte Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Empfang zusammen mit der Mehrwertsteuer (vorbehaltlich der gültigen Mehrwertsteuer des Lieferanten). Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf ein einzelnes Bankkonto, das schriftlich vom Lieferanten bestimmt ist und sich im Vereinigten Königreich befinden muss.
- Wenn Ikonic es versäumt, bis zum fälligen Datum eine Zahlung an den Lieferanten zu leisten, zahlt Ikonic auf schriftlichen Antrag des Lieferanten von Zeit zu Zeit Zinsen auf den überfälligen Betrag im Jahreszinssatz von 2 % über dem Grundzinssatz der Bank of England. Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Klausel 4 werden solche Zinsen täglich vom Fälligkeitstag bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags angesammelt, unabhängig davon, ob vor oder nach dem Urteil. Zinsen gelten jedoch nicht auf eine Zahlung, die Ikonic in gutem Glauben bestreitet.
- Ikonic kann, ohne weitere Rechte oder Rechtsmittel zu beschränken, jeden vom Lieferanten geschuldeten Betrag gegen Beträge abrechnen, die er dem Lieferanten im Rahmen eines Vertrags zu zahlen hat.
- Kundeneigentum
- Der Lieferant erkennt an, dass alle Materialien, Formen, Ausrüstungen und Werkzeuge, Zeichnungen, Spezifikationen und Daten, die Ikonic dem Lieferanten liefert, sowie alle Rechte daran ausschließlich Eigentum von Ikonic sind und bleiben. Der Lieferant soll alle ihm bereitgestellten Materialien auf eigenes Risiko in sicherer Verwahrung aufbewahren; sie in gutem Zustand zu halten, bis sie nach Ikonic zurückgebracht wurden; und darf diese nur zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Vertrags und in Übereinstimmung mit den schriftlichen Anweisungen und Genehmigungen von Ikonic verwenden. Darüber hinaus darf der Lieferant kein solches Ikonic-Eigentum verkaufen, veräußern oder in irgendeiner Weise belasten oder belasten (noch behaupten, dies zu tun) und stellt sicher, dass alle Ikonic-Vermögenswerte vom Lieferanten von anderen Eigentum getrennt gehalten und eindeutig als Ikonic-Eigentum identifiziert werden.
- Versicherung
- Der Lieferant soll zusammen mit einer seriösen Versicherungsgesellschaft eine Berufshaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung und eine öffentliche Haftpflichtversicherung abdecken, die unter oder im Zusammenhang mit einem Vertrag auftreten können, und auf Wunsch von Ikonic sowohl die Versicherungsbescheinigung mit Angaben zur Deckung als auch die Quittung für die laufende Jahresprämie für jede Versicherung vorlegen.
- Vertraulichkeit
- Der Lieferant hält sämtliches technisches oder kommerzielles Know-how, Spezifikationen, Erfindungen, Prozesse oder Initiativen, die dem Empfänger von Ikonic, seinen Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern offengelegt werden, sowie alle weiteren vertraulichen Informationen über das Geschäft, die Produkte und Dienstleistungen von Ikonic, die der Lieferant erhalten kann, streng vertraulich. Der Lieferant darf solche vertraulichen Informationen nur an seine Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer weitergeben, die diese zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag wissen müssen, und stellt sicher, dass diese Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer diese Informationen vertraulich behandeln.
- Beendigung
- Ikonic kann jeden Vertrag ganz oder teilweise jederzeit vor Abschluss der Lieferung oder Erfüllung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung des Lieferanten kündigen, woraufhin der Lieferant alle Arbeiten an diesem Vertrag oder am betroffenen Teil (im Falle einer teilweisen Kündigung) einstellt. In solchen Fällen, in denen der einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Lieferanten ist, zahlt Ikonic dem Lieferanten eine faire und angemessene Entschädigung für die zum Zeitpunkt der Kündigung laufenden Arbeiten (in jedem Fall darf er den Preis der betreffenden Waren oder Dienstleistungen nicht überschreiten), aber diese Entschädigung umfasst keinen Verlust erwarteter Gewinne oder einen daraus resultierenden Verlust, und der Lieferant verzichtet hiermit auf jeden Anspruch, den er sonst gegen Ikonic in Bezug auf solche Verluste haben könnte.
- Ohne Beeinträchtigung anderer Rechte oder Rechtsbehelfe kann Ikonic nach eigenem Ermessen einen oder alle Verträge ganz oder teilweise jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Lieferanten kündigen, falls der Lieferant: (a) jede Vertragsverletzung begeht; (b) insolvent wird oder in die Liquidation geht (ob freiwillig oder zwangsgerichtet), insolvent, aufgelöst, mit Gläubigern verhandelt oder einen Empfänger, Verwaltungsempfänger oder Verwalter für das gesamte oder einen Teil seines Vermögens ernannt oder ein Antrag wird eingereicht, oder eine Sitzung wird einberufen, um einen Beschluss zu prüfen, um eine Verwaltungsanordnung zu erlassen, die Liquidation, Insolvenz oder Auflösung des Lieferanten oder des Lieferanten unterliegt einem ähnlichen Verfahren in jeder Rechtsordnung außerhalb von England und Wales; (c) der Lieferant stellt die Ausübung seines Geschäfts, seiner Tätigkeiten oder Aktivitäten ein oder droht mit der Ausübung; und/oder (d) Ikonic erwartet, dass alle in Klausel 1 genannten Ereignisse wahrscheinlich eintreten werden.
- Die Beendigung oder das Auslaufen eines Vertrags auf welcher Grundlage auch immer, beeinträchtigt keine Rechte oder Verpflichtungen einer der Parteien, die vor dem Ende entstanden sind, und beeinträchtigt nicht die Fortsetzung oder das Inkrafttreten einer Bestimmung dieses Vertrags oder dieser Bedingungen, die – ob ausdrücklich oder stillschweigend – wird nach Ablauf oder Beendigung fortgeführt oder in Kraft treten.
- Anti-Bestechung und Verhinderung der modernen Sklaverei
- Jede Partei muss im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten aus jedem Vertrag und dem Betrieb ihres Geschäfts im Allgemeinen: (a) alle Anti-Bestechungs- und Korruptionsanforderungen sowie die Vorschriften zur Verhinderung moderner Sklaverei einhalten und keine Tätigkeit, Praxis oder Verhalten ausüben, die einen Verstoß gegen oder eine Straftat gegen geltende Anti-Bestechungs- und Korruptionsvorschriften oder zur Verhinderung moderner Sklaverei darstellen würden; und (b) ohne Beeinträchtigung der Allgemeingültigkeit von Klausel 12.1(a): (i) angemessene Verfahren haben und aufrechterhalten, um die Begehung von Bestechung oder Korruption gemäß dem Bribery Act 2010 zu verhindern; sowie Sorgfaltspflichten für ihre Subunternehmer, Sublizenznehmer, Lieferanten und andere Teilnehmer in ihren Lieferketten, um sicherzustellen, dass in den Lieferketten keine Sklaverei, Menschenhandel oder Kinderarbeit verwendet wird; (ii) sich nicht an irgendeiner Tätigkeit, Praxis oder Verhalten beteiligt zu haben, die eine Straftat nach den Abschnitten 1, 2 oder 4 des Modern Slavery Act 2015 darstellen würde, wenn eine solche Tätigkeit, Praxis oder ein solches Verhalten im Vereinigten Königreich ausgeübt würde; und (iii) in ihre Verträge mit Subunternehmern, Sublizenznehmern und Lieferanten Maßnahmen aufnehmen, die zumindest gleichwertig sind, die dieser Partei selbst gemäß Klausel 12 auferlegt werden.
- Auf Antrag einer der Parteien stellt die andere Partei von Zeit zu Zeit die Informationen und Beweise bereit, die vernünftigerweise erforderlich sind, um der ersten Partei bei der Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen dieser Klausel 12 durch die andere Partei zu helfen. Eine solche Unterstützung kann die Gewährung (oder Erwerbung) eines angemessenen Zugangs zu relevanten Räumlichkeiten der anderen Partei und/oder ihrer Subunternehmer, Sublizenznehmer, Lieferanten und anderer Teilnehmer ihrer Lieferketten umfassen.
- Für die Zwecke dieser Klausel 12: (a) “Anti-Bestechungs- und Korruptionsvorschriften” bezeichnet alle Gesetze, Gesetze, Vorschriften und Kodizes im Zusammenhang mit der Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsbekämpfung, einschließlich des United Kingdom Bribery Act 2010 und des United States Foreign Corrupt Practices Act; und (b) “Verhinderung moderner Sklavereivorschriften” bezeichnet alle anwendbaren Gesetze, Gesetze, Vorschriften und Kodizes gegen Sklaverei und Menschenhandel von Zeit zu Zeit, einschließlich des Modern Slavery Act 2015.
- Datenschutz
- Soweit der Lieferant bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag personenbezogene Daten von Ikonic verarbeitet, muss der Lieferant die vertraglichen Verpflichtungen einhalten, die ein Verantwortlicher einem Bearbeiter gemäß Artikel 28 Absatz 3 der DSGVO auferlegen muss, und auf Wunsch von Ikonic eine separate Datenverarbeitungsvereinbarung mit Ikonic in der von Ikonic geforderten Form abschließen. Für die Zwecke dieser Klausel haben die Begriffe “Verantwortlicher”, “personenbezogene Daten” und “Verarbeitung” die in der DSGVO vorgesehene Bedeutung.
- Rückkauf
- Alle Angebote erfolgen vorbehaltlich von Tests und Inspektionen (in Ikonic-Räumlichkeiten). Die Zahlung erfolgt (vereinbarte Kreditkonditionen von mindestens 30 Tagen) nach der Bestätigung der Waren wie beschrieben. Waren sollen Ikonic erst nach Erhalt und Prüfung (maximal 7 Werktage nach Erhalt) der angebotenen Waren an Ikonic in Rechnung gestellt werden. Die Angebote sind 7 Tage gültig. Der Lieferant muss der rechtliche Eigentümer sein, und die Ware muss datenfrei sein, sofern nicht anders vereinbart. Der Anbieter entschädigt Ikonic von jeglichen Datenverletzungen oder Verstößen gegen geistiges Eigentum.
- Allgemeines
- Alle von der anderen Partei zugestellten Mitteilungen sind schriftlich zu versenden und per vorausbezahlter Einschreiben an die eingetragene Geschäftsadresse der anderen Partei oder an eine andere von dieser Partei schriftlich mitgeteilte Adresse gesendet. Eine solche Mitteilung gilt als vom Empfänger 72 Stunden nach Einsendung eingegangen, sofern der relevante Nachweis aufbewahrt und auf Anfrage vorgelegt wird.
- Obwohl die Parteien operative Kommunikation per E-Mail tätigen können, darf eine formelle Mitteilung per E-Mail nicht zugestellt werden.
- Die Parteien sind gegeneinander unabhängige Auftragnehmer, und nichts in diesen Bedingungen oder einem Vertrag sowie keine von den Parteien nach diesen Bedingungen oder einem Vertrag ergriffenen Handlungen werden als Agentur, Partnerschaft, Vereinigung, Joint Venture oder andere Genossenschaftsunternehmen zwischen den Parteien angesehen.
- Keine der Parteien versucht, ihre Haftung für Tod oder durch Fahrlässigkeit verursachte Personenschäden zu begrenzen oder auszuschließen; wegen Betrugs oder betrügerischer Falschdarstellung; in Bezug auf jede Verletzung einer Bedingung, die nach Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 impliziert ist; und/oder für jede andere Angelegenheit oder Haftung, die nicht rechtmäßig begrenzt oder ausgeschlossen werden kann. Jede Bestimmung dieser Bedingungen und jedes Vertrags ist als Gegenstand dieser Klausel 4 zu lesen, und keine solche Bestimmung ist dazu bestimmt und darf auch nicht so ausgelegt werden, dass sie eine der oben genannten Arten von Haftung einschränken oder ausschließen soll.
- Der Lieferant zahlt innerhalb der geltenden gesetzlichen Fristen alle Zölle, Zölle und Tarife, Bürgschaften, Zollmaklergebühren und alle sonstigen Gebühren, Gebühren, Abgaben oder Bewertungen, die gemäß geltendem Recht bezüglich der Einfuhr der Waren und Dienstleistungen sowie aller für die Herstellung oder Montage der Waren und Dienstleistungen erforderlichen Ausrüstungen oder Materialien gemäß diesen Bedingungen in das Vereinigte Königreich vorgenommen werden.
- Jeder Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der Lieferung der betreffenden Waren oder Dienstleistungen dar und setzt alle vorherigen Präsentationen und/oder Vereinbarungen, Verhandlungen und Gespräche zwischen den Parteien in diesem Zusammenhang vor.
- Mit Ausnahme nur insofern als ausdrücklich anders in diesen Bedingungen vorgesehen, ist keine Änderung oder Änderung eines Vertrags bindend, es sei denn, sie wird schriftlich von oder im Namen jeder Partei unterzeichnet.
- Der Lieferant darf keine seiner Rechte und/oder Verpflichtungen aus einem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ikonic abtreten oder übertragen. Ikonic kann einige oder alle seiner Rechte und/oder Verpflichtungen aus einem Vertrag auf Mitteilung an den Lieferanten abtreten oder übertragen.
- Der Lieferant darf die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Ikonic untervergeben und bleibt jederzeit primär gegenüber Ikonic haftbar für die Handlungen und Unterlassungen eines seiner Subauftragnehmer, als ob dies die Handlungen oder Unterlassungen des Lieferanten selbst wären.
- Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen oder eines Vertrags von einer gerichtlichen oder anderen zuständigen Behörde für nichtig, anfechtbar, rechtswidrig oder anderweitig nicht durchsetzbar erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen in voller Kraft und gelten.
- Das Versäumnis, irgendein Recht oder Rechtsmittel gemäß diesen Bedingungen oder einem Vertrag auszuüben oder zu verzögern, wird nicht als Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel oder als Verzicht auf andere Rechte oder Rechtsmittel angesehen. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs nach diesen Bedingungen oder eines Vertrags verhindert eine weitere Ausübung des Rechts, Rechtsbehelfs oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs.
- Diese Bedingungen und jeder Vertrag unterliegen englischem Recht, und außer in Bezug auf die Vollstreckung eines Urteils stimmen die Parteien zu, sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.
Rezensiert vom Regisseur (Chris Perry): Jan 2026